§ 15a UStG - Berichtigung der Vorsteuer

- Wiederholung: Wie war das nochmal mit § 15a UStG und entnahmen / Veräußerungen (en bloc Berichtigung) [Seite 64]
- Übungsfall zur Entnahme bei § 15a UStG [NICHT IM SKRIPT]
- Besonderheiten bei sog. nicht wirtschaftlichen Tätigkeiten im engeren Sinn [Seite 44]
- Welche Gründe / Ereignisse können zu § 15a UStG führen? [Seite 50]
- Kann § 15a UStG als “falsches Korrekturrecht” missbraucht werden? [Seite 56]
- Vereinfachungen in § 44 UStDV [Seite 70]
- Wann gilt § 15a UStG, wann § 3 Abs. 1b UStG?